Gerade wer viel im Freien arbeitet, hat ein erhöhtes Risiko um an Hautkrebs zu erkranken. Daher wurde Hautkrebs ab Januar in Deutschland auch offizielle als Berufskrankheit anerkannt.
Sonnenstrahlen sind zwar gesund und werden genossen, doch wer sich ungeschützt zu lange der Sonne aussetzt, erkrankt leichter an Hautkrebs. Sicher, der Sonnenschutz ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich heller Hautkrebs bildet. Betroffene können ab Januar nun erstmals Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) geltend machen. Hierzu zählen Entschädigungen, Renten, Behandlungen und Reha-Maßnahmen.
Wer davon betroffen ist? Nicht nur Bauarbeiter, Dachdecker, Maurer, Landwirte oder Seeleute sind besser geschützt, auch Skilehrer, Bademeister oder Briefträger sind von der Regelung betroffen. Doch bereits schon vor der Anerkennung als Berufskrankheit erhielten Betroffene von Fall zu Fall bis zu 100.000 Euro „Verletztenrente“.
Wie wird eine Krankheit zur Berufskrankheit?
Damit eine Krankheit auch offiziell als Berufskrankheit anerkannt wird, sind wissenschaftlich-medizinische Nachweise und die Zustimmung der Politik erforderlich. In Bezug auf Hautkrebs gilt das als sicher, so zumindest der Hautärzteverband. Neben der eigentlichen Krebsform wird dann auch eine Vorstufe des hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden. Selbstverständlich ist das Hautkrebs vom behandelnden Hautarzt diagnostiziert und an die GUV weitergeleitet wurde.
Für den Patienten hat dies den Vorteil, dass nicht die Krankenkasse für die Kosten der Behandlung aufkommt, sondern die Unfallversicherung. Die übernommenen Leistungen können deutlich über das hinaus gehen, was die gesetzlichen oder privaten Kassen übernehmen. Weiterhin sind Renten und Entschädigungen möglich und auch Rentner können im Nachhinein Ansprüche geltend machen.
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